AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)
Ihr Vertragspartner:
HealthBioCare GmbH
Prehausergasse 41
1130 Wien
office@healthbiocare.at
(im Folgenden „wir“, „uns“ oder „HealthBioCare“)
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam durch, bevor Sie unsere Waren (die „Waren“) und Leistungen (die „Leistungen“) bestellen. Wenn Sie über unsere Webseite Waren und Leistungen bestellen, erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma HealthBiocare GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1) Die Angebote der Firma HealthBiocare GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese bestätigen oder durch Übersendung der angeforderten Ware nachkommen.
Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2) Die Vertriebsangestellten, insbesondere die Außendienstmitarbeiter, der Firma HealthBiocare GmbH sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Es gelten die am Vertragstage gültigen Listenpreise, sofern keinerlei anderweitigen Absprachen schriftlich getroffen wurden. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der Verpackung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Wir behalten uns Preisanpassungen wegen Verteuerung der Material-, Herstellungs- und Transportkosten sowie wegen Lohnerhöhungen und eventuelle Erhöhungen öffentlicher Abgaben vor.
§ 4 Lieferungen
1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Die Lieferungen erfolgen zu unseren Verpackungsbedingungen und „ab Labor“, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Firma HealthBiocare GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma HealthBiocare GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma HealthBiocare GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma HealthBiocare GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4) Wenn die Behinderung länger als 4 Wochen dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma HealthBiocare GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma HealthBiocare GmbH nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.
5) Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlässt oder dem Käufer zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei uns anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bestimmungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen.
6) Die Firma HealthBiocare GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
7) Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge sind zulässig.
8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma HealthBiocare GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners voraus.
9) Resultate für Analysen werden jeweils innerhalb von 10 bis 14 Tagen nacherhalt der Proben geliefert. Bei speziellen Analysen wie Metabolic Panel können Lieferfristen bis zu 25 Tage anfallen.
§ 5 Gewährleistung
1) Proben und Muster gelten als Durchschnittsqualität; Beschreibungen und Abbildungen unserer Produkte sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
2) Mängel, die bei sachgemäßer Prüfung ohne weiteres feststellbar sind, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware oder der Analysenresultate gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen.
3) Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Ablehnung oder Anerkennung von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit unserer Zustimmung zurückgesandt werden. Der Käufer hat uns in jedem Fall die Begutachtung diese Ware zu ermöglichen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
4) Die Kosten jeglicher, vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Analysen werden von uns nicht übernommen. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Verkauf der Ware ist – unabhängig von unserer Produktbezeichnung, Aufgabe des Vertragspartners.
5) Die vorstehend geregelten Gewährleistungsansprüche enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus, insbesondere für Mangelfolgeschäden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Handelns unsererseits bzw. unserer Mitarbeiter.
6) Sämtliche Gewährleistungsansprüche, auch aufgrund versteckter Mängel, verjähren, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr gegenüber der Firma HealthBiocare GmbH schriftlich geltend gemacht werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1) Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma HealthBiocare GmbH, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen, insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma HealthBiocare GmbH beglichen hat.
2) Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma HealthBiocare GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne das die Firma HealthBiocare GmbH dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma HealthBiocare GmbH gehörenden oder von ihr gelieferten Waren durch den Kunden steht der Firma HealthBiocare GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.
3) Sollte das Vorbehaltseigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an die Firma HealthBiocare GmbH ab. Der Vertragspartner verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma HealthBiocare GmbH. Die entstehenden Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Vorbehaltseigentum für die Firma HealthBiocare GmbH gelten.
4) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er sich mit den Leistungen an die Firma HealthBiocare GmbH nicht in Verzug befindet. Der Vertragspartner ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Eigentumsvorbehaltsware entfallenden Kaufpreis als an die Firma HealthBiocare GmbH abgetreten. Die Firma HealthBiocare GmbH nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma HealthBiocare GmbH. Sollte der Vertragspartner mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die Firma HealthBiocare GmbH übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Vertragspartners schon jetzt als an die Firma HealthBiocare GmbH abgetreten. Die Firma HealthBiocare GmbH nimmt wiederum diese Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltware, die auf Grund dieser Bedingungen an die Firma HealthBiocare GmbH abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderungen, wie die Vorbehaltsware selbst.
5) Der Vertragspartner ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Vertragspartner von der Firma HealthBiocare GmbH erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung der Vertragspartners unberührt. Die Firma HealthBiocare GmbH wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Firma HealthBiocare GmbH hat der Vertragspartner die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Vertragspartner hat die Firma HealthBiocare GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten, wenn Zwangsvollstreckungen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.
6) Sollte der Vertragspartner infolge von Beschädigung, Minderung, Verlust oder anderweitigem Untergang der Vorbehaltsware Ansprüche gegen den Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma HealthBiocare GmbH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.
7) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, das er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an die Vorbehaltsware auf den Vertragspartner über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Vertragspartner zu.
8) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9) Bei Forschungsaufträgen und Werkaufträgen bleiben die Resultate sowie die Ergebnisse der Forschung oder Entwicklung uneingeschränktes Eigentum von HealthBiocare GmbH. Der Kunde hat kein Recht Analysen, Testresultate anzubieten oder zu vertreiben ohne die schriftliche Freigabe von HealthBiocare GmbH.
10) Die gesamte Webseite www.healthbiocare.com, jegliche Testresultate, Forschungsergebnisse, Studien, Entwicklungsresultate, Bilder und Trademarks können ausschliesslich nur mit einer schriftlich Einwilligung von HealthBiocare GmbH verwendet werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels, in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellen Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.
2) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung durch die Firma HealthBiocare GmbH schriftlich anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.
3) Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Firma HealthBiocare GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr an ihre Bank zu entrichtenden Sollzinsen, zumindest aber in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4) Die Firma HealthBiocare GmbH ist berechtigt, trotz eventuell anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; in diesem Fall wird die Firma HealthBiocare GmbH den Vertragspartner unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.
5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma HealthBiocare GmbH über den Betrag verfügen kann, Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
6) Befindet sich der Vertragspartner gegenüber der Firma HealthBiocare GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 7 Tage im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 8 Abtretung
Uns gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits abgetreten werden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.
§ 10 Schlussbestimmungen
1) Die Durchführung des Vertrages sowie seine rechtliche Bewertung unterliegt dem österreichischen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechtes und Rechtes der europäischen Union nur österreichischen Recht.
2) Bei Export der Waren der Firma durch den Vertragspartner in Gebiete außerhalb Österreich übernimmt die Firma HealthBiocare GmbH keine Haftung, falls durch die Erzeugnisse der Firma HealthBiocare GmbH Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner ist zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der von der Firma HealthBiocare GmbH durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die die Firma HealthBiocare GmbH nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert hat.
Healthbiocare GmbH 12. April 2018
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
1. MUSTERANLEITUNG ZUM WIDERRUFSRECHT
WIDERRUFSRECHT
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie HealthBioCare mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. telefonisch oder durch einen mit der Post versandten Brief oder via E-Mail an HealthBioCare GmbH, Prehausergasse 41, 1130 Wien, Österreich, office@healthbiocare.at und Telefonnummer +43 1 3674536 über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
NICHTBESTEHEN DES WIDERRUFSRECHTS:
Für Waren, die von HealthBioCare in einer versiegelten Packung geliefert werden und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Waren nach der Lieferung entsiegelt worden sind.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen haben. Die Kosten variieren auch je nach dem von Ihnen gewählten Beförderungsunternehmen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bitte beachten Sie aber, dass nach Öffnen von versiegelten Verpackungen für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, kein Widerrufsrecht besteht und eine Rücksendung daher nicht mehr möglich ist.
1. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:)
HealthBioCare GmbH, Prehausergasse 41, 1130 Wien, Österreich, office@healthbiocare.at; Telefonnummer: +43 1 3674536
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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— Name des/der Verbraucher(s)
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— Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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Nichtzutreffendes streichen.